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NachrichtenLaufende Lohnbuchhaltung sowie das Fertigen Lohnsteueranmeldungen gem. § 6 Nr. 4 StBerG
Ab dem 1. Juli 2010 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet alle Kündigungsdaten eines Mitarbeiters an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln (ELENA). Hierzu gehört im Wesentlichen all das, was bisher in die Arbeitsbescheinigung der Agentur für Arbeit einzutragen ist. Doppelte Arbeit, denn bis 2012 ist auch noch die bisherige Arbeitsbescheinigung auf Papier zu erstellen da bis dahin die ELENA-Daten nur gespeichert aber nicht ausgewertet werden Nicht so bei SBlohn. Doppelarbeit gibt bei uns es nicht, dann die Bescheinigungen werden in der Übergangzeit automatisch auch auf Papier ausgegeben.
ELENA, Elster; DEÜV, maschinelles Zahlstellenverfahren, maschinelle Entgeltbescheinigungen U1/U2 und maschinelle Krankengeldbescheinigungen
- wollen Sie wirklich wissen was das ist und wie man es bedient?
Einfach mit mehr Service:
Sie erfassen lediglich Informationen über Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Die Lohnsteuer- und SV-Meldungen erledigt SBlohn für Sie. Die Kommunikation ist dabei sehr einfach über das Internet gestaltet. Es sind keinerlei Fachkenntnisse der Lohnbuchhaltung erforderlich. Alle Eingaben werden von ausgebildeten langjährig tätigen Lohnbuchhaltern geprüft und umgesetzt. Bei Unklarheiten werden Sie umgehend kontaktiert.
Schnell und Sicher:
Mit SBlohn können Sie Ihre Eingaben einfach im Internet durchführen. Nach der Abrechnung stehen Ihnen sofort alle Dokumente wie Lohnscheine/Verdienstabrechnungsbelege und die Lohnunterlagen für Ihren Betrieb zur Verfügung. Ebenso wird ein Buchungsbeleg bzw. eine Buchungsdatei für den Steuerberater oder ihre eigene Finanzbuchhaltung erzeugt und alle Meldungen für die Sozialversicherung erstellt und elektronisch übermittel. Dabei werden die höchsten Sicherheitsstandards wie beim Online-Banking verwendet.
Aktuell:
Alle gesetzlichen Änderungen werden von uns automatisch berücksichtigt. Sie haben keinen Aufwand und Kosten für Updates mehr und haben dennoch die Gewissheit, immer eine korrekte Lohnabrechnung zu haben.
ELENA: Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 an monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen. Wir übermitteln alle erforderlichen Meldungen automatisch über unser zertifiziertes Lohnabrechnungssystem.
Für die Online-Übermittlung von Mitarbeiterstammdaten und sonstige Online-Eingaben benötigen Sie einen Kundenzugang und ein Passwort. Dies senden Wir Ihnen nach Übermittlung der Firmenstammdaten kurzfristig zu. Die Sicherheit Ihrer Daten steht an erster Stelle. Der Zugang zu unserer HR-Serviceplattform wird mithilfe einer SSL-Verschlüsselung von GeoTrust, dem führenden Anbieter für Sicherheitslösungen im Datentransfer, gesichert. Mit diesem SSL-Zertifikat steht unseren Kunden ein höchstmöglich gesichertes Prüfungsverfahren zur Authentifizierung des Datenaustauschs zur Verfügung. Damit gewährleisten wir eine besonders sichere Übermittlung Ihrer sensibler Daten. Bitte sehen Sie selbst:
Zugang
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Kein Problem. Für einen Aufpreis ab 2 € + Ust. übernehmen wir die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Vollservice für Sie.
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Melden Sie uns Ihre neuen Arbeitnehmer per Internet-Eingabe, Sprachnachricht oder FAX!
Wir erledigen die Bürokratie. Unser Online-Service meldet Ihre neuen Arbeitnehmer auch außerhalb der üblichen Bürozeiten für Sie an!
Auch von unterwegs per Handy melden. Bestätigung der Meldung per SMS auf das Handy zurück!
einfach im WAP - Handy eingeben:
Informationen für Steuerberater und Abrechnungsbüros weiter...
Sofortmeldungen + Lohnabrechnung im Doppelpack
Sofortmeldung bei SBLohn kostenlos Egal wie kurzfristig Sie Ihre Mitarbeiter einstellen, als registrierter SBLohn Kunde können Sie Ihre Neueinstellungen 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche über Internet-Erfassungsmaske online übermitteln. Wir erstellen für unsere Abrechnungskunden sowohl die notwendigen Sofortmeldungen als auch die weiterhin erforderlichen üblichen Meldungen für die Krankenversicherung ohne Aufpreis also kostenlos! Die ebenfalls erforderlichen Hinweise für Ihre Arbeitnehmer gem. § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erhalten Sie zum Ausdruck und Unterschrift durch den Arbeitnehmer als PDF Dokument ebenfalls zum SBLohn Inclusivpreis!
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