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NachrichtenLaufende Lohnbuchhaltung sowie das Fertigen Lohnsteueranmeldungen gem. § 6 Nr. 4 StBerG
| SBlohn kombiniert die Vorteile der eigenen Lohn- und Gehaltsabrechnung mit denen einer externen Bearbeitung. | Sie erfassen die laufenden Änderungen von Stammdaten und die Bewegungsdaten direkt Online mit unserem Internet-Erfassungsmodul mit zahlreichen Eingabeprüfungen und umfangreichen Hilfefunktionen. | Wir richten für Sie das Programm ein und pflegen es laufend. | 
|---|---|---|
| Sie zahlen nur den Service, den Sie in Anspruch nehmen. | Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit bei Unklarheiten zu jeder Eingabe eine Serviceanfrage zu übermitteln. | Wir beantworten Ihre Anfragen und berücksichtigen diese bei den Abrechnung. | 
| Sie geben das Startsignal zur Abrechnung. | Wir rechnen für Sie in unsrem Rechenzentrum ab und übermitteln die Daten an Sie sowie soweit erforderlich direkt an Sozialversicherungsträger und Finanzamt. | |
| Sie erhalten alle Auswertungen als Druckdatei und als Datensätze für Überweisungen und Buchungssätze für die Finanzbuchhaltung. | Auf Wunsch werden die Lohnabrechnungen 
					auch auf den privaten E-Mail-Account des Mitarbeiters / der 
					Mitarbeiterin als passwortgeschütze PDF-Datei Übermittelt. Auf Wunsch drucken wir die Abrechnungen und versenden diese per Post (aufpreispflichtig).  | 
				|
| Umfangreiches Bescheinigungswesen | 
					 Als Arbeitgeber sind Sie vepflichtet eine Vielzahl von Meldungen und Bescheinigungen für Ihre Mitarbeiter zu erstellen und abzugeben. Sie fordern Standardbeschinigungen einfah bei SB-Lohn ab.  | 
					Wir erstellen auf Anforderung fast alle 
					anfallenden Bescheinigungen direkt aus dem System für Sie 
					(soweit Daten bei uns gespeichert sind) ohne Aufpreis!  Auf Wunsch drucken wir die Bescheinigungen und versenden diese per Post (aufpreispflichtig  | 
				
| Sofortmeldungen | Untenehmen bestimmter Branchen sind 
					verpflichtet vor Aufnahme der 
					Beschäftigung für alle neuen Mitarbeiter eine 
					Sofortmeldung auf elektronischem Wege zu erstatten. Sie melden die Beschäftigungsaufnahme rechtzeitig per Internet, FAX, SMS E-Mail h an SBLohn.  | 
					Wir erstellen die erforderlichen Meldungen und übermitteln diese an die Datenstelle der Deutsche Rentenversicherung. | 
| Und was kostet das? | Sie sparen die Anschaffungs- und 
					Wartungskosten für eigene Software. Durch Direkteingabe fallen keine Erfassungskosten beim Dienstleister an. Sie zahlen nur den Service, den Sie in Anspruch nehmen.  | 
					Für Standardabrechnungen zahlen Sie ab 
					6,99 €   zuzüglich 19% Umsatzsteuer.  Ab 25 monatlicher Abrechnungsfälle wird es noch günstiger.  | 
				
| Sie möchten noch mehr Service? | 
					 Auf 
					Wunsch noch mehr Service:     | 
					Für diesen Zusatzservice zahlen Sie nur 2 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer pro Abrechnungsfall. | 
